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Was wird aus unserer Immobilie, wenn wir uns trennen?

Immobilien-verkauf bei Trennung oder Scheidung?

Paar lässt sich scheiden

Mit der Entscheidung getrennte Wege zu gehen, beginnt für Paare oft eine große Zerreißprobe. Die Gefühle fahren Achterbahn. Insbesondere wenn Kinder vorhanden sind und/oder es gemeinsamen Immobilienbesitz gibt.

Viele Paaren wissen nicht, wie Sie mit der eigenen Immobilie verfahren sollen. Verkaufen oder behalten? Ist ein Verkauf überhaupt möglich, weil z.B. die Finanzierung noch läuft? Wer bekommt welchen Anteil des Verkaufserlöses? Und was ist die Immobilie eigentlich aktuell wert?

Es gibt nicht die eine richtige Lösung für den Umgang mit der eigenen Immobilie, denn viele Faktoren spielen eine Rolle. Meist ist eine professionelle Beratung hilfreich.

Lösungsansätze für die Immobilie:

Nicht immer ist der Verkauf der Immobilie die beste Option. Welche Möglichkeiten sich Ihnen alternativ bieten, lesen Sie im Folgenden.

>> Ein Partner bleibt in der Wohnung oder im Haus.

Diese Option wird gerne in Betracht gezogen, wenn Kinder vorhanden sind. Zusätzlich zur Trennung der Eltern möchte man sie nicht noch durch einen Ortswechsel belasten. Es wird also eine Eigentumsübertragung stattfinden. Für diese wird eine entsprechende Ausgleichszahlung ermittelt. Leben Sie also z.B. im Güterstand der Zugewinngemeinschaft (weil Sie bei Eheschließung keine gesonderte vertragliche Regelung getroffen haben), wird vom ermittelten Verkehrswert noch die eventuell vorhandene Restschuld der Finanzierung abgezogen. Der verbleibende Betrag wird hälftig geteilt. Der in der Immobilie verbleibende Partner müsste dem anderen nun diesen hälftigen Wert auszahlen. Bis zur Einigung und endgültigen Eigentumsübertragung könnte dem ausziehenden Partner eine Nutzungsentschädigung zustehen. Sprich eine Miete für seinen Eigentumsanteil. Ebenfalls muss der ausziehende Partner aus der laufenden Finanzierung entlassen werden. 

>> Die Immobilie vermieten

Im Falle einer harmonischen Trennung könnte dies eine gute Option sein. Das Haus oder die Wohnung bleibt im Familienbesitz. Sie oder Ihre Kinder könnten bei einem späteren Verkauf von einer eventuellen Wertsteigerung profitieren. Größter Vorteil: mit dem Mieteinnahmen können Sie den laufenden Immobilienkredit bedienen. Nachteil: Sie sind weiterhin miteinander verbunden und gemeinsam für die Instandhaltung der Immobilie verantwortlich.

>> Die Immobilie aufteilen

Wenn es die Räumlichkeiten Ihres Hauses zulassen, könnte man draus zwei Wohneinheiten schaffen, so dass beide Partner weiter im Haus leben können. Dazu muss bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde die sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragt werden. Mittels Notarvertrag wird die Teilungserklärung beschlossen und Miteigentumsanteile gebildet. Der Vollzug erfolgt mit Eintragung im Grundbuch. Hierzu beauftragen Sie idealerweise einen Architekten, der die Baupläne und Aufteilungspläne entsprechend erstellt. Vorab sollten Sie mit Ihrer Bank sprechen, ob und wie eine bestehende Finanzierung geändert werden kann.

>> Haus oder Wohnung auf das oder die Kind/er

Im Rahmen einer Schenkung können Sie Ihre Immobilie auch auf Ihre Kinder übertragen. Damit gehen dann aber auch alle Lasten und Verpflichtungen auf die Kinder über. Sind die Kinder noch nicht volljährig benötigen Sie hierzu die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts.

>> Timesharing oder gemeinsames Wohnrecht

Immer vorausgesetzt Ihre Trennung verläuft harmonisch, könnten auch beide Partner weiterhin zusammen in der Immobilie wohnen (z.B. in getrennten Etagen). Möchte man die Kinder nicht aus der gewohnten Umgebung reißen, bietet es sich u.U. an wechselseitig die Immobilie zu bewohnen. Zum Beispiel in einem 14-Tages-Rhythmus. Da hierzu beide Partner noch eine separate Wohnung benötigen, sind entsprechende finanzielle Mittel für die Umsetzung notwendig. Vertraglich regeln sollten Sie dies z.B. im Rahmen einer sog. Scheidungfolgeauseinandersetzung.

>> Der Verkauf der Immobilie

Aus emotionaler Sicht meist die beste Lösung. Oft ist der Verkauf des Hauses oder der Wohnung mit dem Wunsch verbunden frei für einen Neuanfang zu sein. 

Der wohl häufigste Grund ist der Finanzielle. Die vorgenannten Möglichkeiten sind in aller Regel nur mit ausreichend finanziellen Mitteln zu stemmen. Sie müssen für den Verkauf das Trennungsjahr nicht abwarten. Sie müssen sich lediglich über den Verkauf einig sein. Dies gilt übrigens auch, wenn nur einer der beiden Partner im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Denn Möchte ein Ehepartner über sein Vermögen im Ganzen verfügen, so ist nach § 1365 BGB die Zustimmung des Ehepartners erforderlich. Ist das Trennungsjahr abgelaufen, hat man als Partner das Recht den Verkauf der Immobilie vom Partner zu verlangen. Dieser Anspruch kann auch eingeklagt werden.

Ute Gerlach Immobilienmakler Taunus

Rat vom Immobilien-Profi

Auch wenn eine Trennung sehr emotional ist, versuchen Sie an einem Strang zu ziehen. Denn bei Ihrer Immobilie geht es um Ihren wohl größten Vermögensteil.

Im Laufe meiner Tätigkeit als Immobilienmaklerin habe ich bei Trennungen schon vieles erlebt. Unschöne Entwicklungen, die vermeidbar gewesen wären. Darunter eine Versteigerung der Immobilie, bei der beide Partner letztendlich drauf zahlten. Aber auch dankbare Paare, denen ich mit Lösungsansätzen aus neutraler Sicht in dieser schwierigen Phase weiterhelfen konnte. 

Gerlach Immobilien steht für vertrauensvolle Zusammenarbeit, Transparenz und herausragenden Service. Profitieren Sie von meiner über 20jährigen Erfahrung.

Gerne berate ich Sie unverbindlich. Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin unter 06084 / 9039890 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Immobilien-Bewertung

Grundlage für jede Entscheidung was mit der gemeinsamen Immobilie passieren soll, ist eine fundierte Wertermittlung. Denn den Wert Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung benötigen Sie um zu wissen, ob ein möglicher Verkaufspreis die noch vorhandenen Schulden deckt oder welchen Anteil Ihr Partner erhält, wenn Sie sich dazu entscheiden ihn auszuzahlen. Egal für welches der vorgenannten Szenarien Sie sich entscheiden, Sie müssen den Wert Ihrer Immobilie kennen.

In die Immobilien-Bewertung fließen viele Faktoren ein. Neben den nackten Zahlen wie Wohnfläche und Grundstücksgröße, sind das u.a. der bauliche Zustand Ihrer Immobilie,  die Lage oder auch besondere Bauteile (wie der Pool im Garten). Sie können zur Bewertung Ihrer Immobilie einen Gutachter heranziehen, wenn Sie ein gerichtsfestes Gutachten benötigen. Dieses kosten einige tausend Euro. In den meisten Fällen reicht aber eine ausführliche Marktwert-Einschätzung eines regionalen Immobilienmaklers.

Wir erstellen Ihnen gerne eine Einwertung für Ihr Haus oder Ihre Wohnung. Vereinbaren Sie dazu am besten gleich einen persönlichen Beratungstermin. Diesen können Sie nutzen, um eventuelle weitere Fragen zu klären.

 

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