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Aufteilungsplan: Was ist das?

Ein Aufteilungsplan ist eine Bauzeichnung, die die verschiedenen Teile eines Gebäudes darstellt, die allen Eigentümern gemeinsam gehören (Gemeinschaftseigentum), sowie die Lage und Größe der einzelnen Eigentumswohnungen (Sondereigentum).

Man nennt den Aufteilungsplan auch Teilungsplan

Wozu dient der Aufteilungsplan?

Der Aufteilungsplan ist unverzichtbar, wenn es darum geht, eine Eigentumswohnanlage zu erstellen oder aus einem bestehenden Mietshaus einzelne Eigentumswohnungen zu bilden, die dann verkauft werden können. Er enthält alle bemaßten Grundrisse der einzelnen Geschoss-Ebenen, Schnitte und Ansichten des Gebäudes, um das aufzuteilende Gebäude vollständig darzustellen.

Wie ist der Aufteilungsplan strukturiert?

Jede Einheit, die ein eigenes Grundbuchblatt erhalten soll, ist auf dem Plan mit einer separaten Ziffer gekennzeichnet. Das gilt für Wohnungen, Keller, PKW-Stellplätze im Freien oder in der Tiefgarage. Diese Nummern dienen als Bezugsgrundlage für die Bestimmung des Sondereigentums gemäß § 7 des Wohneigentumsgesetzes (WEG). Der Aufteilungsplan enthält sämtliche Sondereigentumseinheiten wie Wohneinheiten und gegebenenfalls dazugehörige Kellerräume und Stellplätze. Die einzelnen Wohnungseigentumseinheiten sind durchnummeriert und farblich markiert, um genau zu unterscheiden, was zu welchem Wohneigentum gehört.

Was ist für eine Aufteilung in Wohnungseigentum notwendig?

Eine Aufteilung in Wohnungseigentum ist nur möglich, wenn die einzelnen Einheiten in sich abgeschlossen sind und erfordert eine Teilungserklärung. Der Aufteilungsplan wird von der zuständigen Baubehörde geprüft und ist dann Bestandteil der Teilungserklärung. Für jede Einheit gibt es dann eine separate Abgeschlossenheitsbescheinigung.

Zusammenfassung

Der Aufteilungsplan ist ein wesentliches Dokument bei der Schaffung von Wohnungseigentum. Er zeigt, welche Teile des Gebäudes den Eigentümern gemeinsam gehören und welche Teile Sondereigentum sind. Jede Einheit ist klar definiert, um die Bestimmung des Sondereigentums zu erleichtern. Ohne einen gültigen Aufteilungsplan kann keine Aufteilung in Wohnungseigentum erfolgen.