Gemäß obiger Gesetze sind Immobilienmakler verpflichtet, in einem Zeitraum von 3 zusammenhängenden Jahren 20 Stunden Fortbildung nachzuweisen.
Nachstehend halte ich Sie über unsere Teilnahme an diversen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen auf dem Laufenden, die in aller Regel weitaus umfangreicher sind, als es die gesetzlichen Verpflichtungen vorschreiben.
Neben den aufgeführten Fortbildungen mit Lernerfolgskontrolle nehmen wir regelmäßig an diversen Webinaren teil, für die keine Lernerfolgskontrollen durchgeführt werden.
„Taunusmaklerin“ ist beim Deutschen Patent- und Markenamt als Wort-Bild-Marke mit der Marken Nr. 3020232118498 eingetragen.
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