Das Fundament eines erfolgreichen Immobilienverkaufs ist den Wert der Immobilie zu kennen. Eine falsche Preisfestsetzung führt oftmals zu hohen Verlusten. Kauf-Interessenten sind heute sehr gut informiert, kennen die Marktpreise und wissen daher genau, welche Immobilie zu teuer angeboten wird.
Der Wert einer Immobilie wird von einer Vielzahl von Faktoren bestimmt. Diese sollten Sie als Eigentümer kennen, um den Verkaufspreis realistisch anzusetzen. Kleinste Besonderheiten oder Abweichungen von Lage oder Ausstattung können großen Einfluss auf den Immobilienwert haben.
Mit dem Online-Rechner bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer ersten Werteinschätzung für Ihr Haus oder Ihre Wohnung im Taunus und Umgebung.
Diese Werteinschätzung ersetzt allerdings keine Immobilienbewertung durch einen Experten vor Ort.
Sie haben Fragen zur Immobilienbewertung oder möchten gerne einen Termin vor Ort buchen? Kontaktieren Sie mich gerne unter 06084/9039890.
Sie geben die Eckdaten Ihrer Immobilie, wie z.B. Art der Immobilie, Anzahl der Zimmer, Wohnfläche, Baujahr und natürlich die genaue Lage in unseren Online-Rechner ein.
Unser System analysiert die Daten Ihrer Immobilie. Mit Hilfe eines Algorythmus und Vergleichsdaten wird ein erster Schätzwert ermittelt.
Sie erhalten das Ergebnis in wenigen Minuten per Email. Kostenlos und unverbindlich.
Die Online-Immobilienbewertung ist immer dann sinnvoll, wenn Sie sich zunächst einen Überblick über den ungefähren Wert Ihrer Immobilie verschaffen möchten. Sie erhalten mit dem Online-Rechner eine schnelle Ersteinschätzung.
Die Online-Immobilienbewertung hilft Ihnen eine Entscheidung zu treffen, wenn Sie unsicher sind, ob Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen sollen. Dies z.B. bei einer anstehenden Trennung oder einer Erbauseinandersetzung.
Das Ergebnis der Online-Bewertung beruht auf Vergleichswerten und Marktbeobachtung, die mittels mathematischer und statistischer Berechnungen bewertet werden. Je mehr Vergleichsdaten in unserem System vorhanden sind, desto präziser ist das Ergebnis. Ihre Immobilie wird mit möglichst ähnlichen Immobilien in dieser Lage verglichen.
Bitte beachten Sie, dass die Berechnung auf Grundlage Ihrer Dateneingabe erfolgt. Es wird also nicht geprüft, ob die eingegebenen Daten korrekt sind (z.B. Wohnfläche oder Zustandsbeschreibung der Immobilie). Als Ergebnis erhalten Sie eine Marktpreisspanne.
Unser Online-Rechner fragt die die erste Werteinchätzung folgende Informationen ab:
Fehlende Informationen finden Sie in aller Regel in Ihrem Hausordner.
Wie weiter oben beschrieben, beruht die Werteinschätzung auf Vergleichsdaten, die mittels Algorythmus bewertet werden. Je mehr vergleichbare Immobilien im gleichen Gebiet als Berechnungsgrundlage vorliegen, je genauer wird das Ergebnis. Für Orte mit wenig Bewegung am Immobilienmarkt, fallen die Preisspannen daher größer aus.
Da in eine fundierte Immobilienbewertung viele weitere Informationen einfließen (dies können z.B. Schwachpunkte, aber auch besondere Ausstattungsdetails sein), ersetzt der Online-Rechner keine Vor-Ort-Besichtigung durch einen Immobilienprofi.
Wenn Sie unseren Online-Rechnung benutzen, sind Ihre Daten sicher. Die Datenweitergabe über unsere Website erfolgt verschlüsselt. Wir geben Ihre Daten nicht an unberechtigte Dritte weiter. Wir verwenden sie ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage.
Dies ist nicht bei allen Angeboten im Internet der Fall. Insbesondere bundesweit agierende Anbieter und Immobilienportale nutzen Ihre Adressdaten zum Weiterverkauf an Immobilienmakler. Dies zu nicht unerheblichen Konditionen. Gerne erklären wir Ihnen dieses Geschäftsmodell genauer.
Da eine Online-Immobilienbewertung nur ein Richtwert sein kann, ist die Immobilienbewertung durch einen Experten immer dann sinnvoll, wenn ein realistischer Marktwert ermittelt werden soll.
Wenn Sie Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück im Taunus verkaufen möchten, ist eine fundierte Immobilienbewertung zur Ermittlung des realistischen Kaufpreises unverzichtbar. Ein falsch angesetzter Verkaufspreis kann deutliche Verluste zur Folge haben.
Sie müssen eine Immobilienbewertung nicht zwingend durch einen Gutachter erstellen lassen. Die beste Wahl ist ein gut ausgebildeter Immobilienmakler mit umfangreichen Kenntnissen des Immobilienmarktes.
Es gibt verschiedene Anlässen den Wert für ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück zu ermitteln:
Je nach Immobilienart (Haus, Wohnung oder Grundstück) varieren die Angaben bzw. Unterlagen, die für eine Immobilien-Bewertung notwendig sind.
Für die Bewertung eines Hauses oder eine Wohnung sind dies in jedem Fall:
Ist eine Immobilie vermietet werden Informationen zum Mietvertrag, der Miethöhe etc. benötigt. Handelt es sich um ein Erbbaurecht benötigt der Bewerter den Erbpachtvertrag, die Höhe des Erbpachtzins, Laufzeit des Erbpachtvertrags etc. Für die Bewertung einer Eigentumswohnung sind Daten wie Rücklagenhöhe, beschlossene Sonderumlagen, Kostenstruktur der Wohnanlage etc. notwendig.
Für die Grundstücks-Bewertung müssen Auskünfte zum Bebauungsplan, zur baulichen Ausnutzung (GRZ, GFZ), Erschließung etc. eingeholt werden.
Der Immobilienwert wird von diesen Faktoren beeinflusst
Hinsichtlich der Lage einer Immobilie unterscheidet man zwischen Mikrolage und Makrolage. Die Makrolage beschreibt das räumliche Umfeld, sprich die Region und Stadt / Gemeinde. Die Mikrolage ist die unmittelbare Umgebung der Immobilie, sprich die Nachbarschaft.
Wichtige Kriterien für die Lagebeurteilung sind u.a.
Neben dem Alter beeinflussen vor allem die Ausstattungsdetails den Immobilienwert.
Das Alter einer Immobilie muss kein Nachteil sein, wenn der Pflege- oder Renovierungszustand gut ist. Haben Sie im Laufe der Jahre regelmäßige Renovierungen am Haus oder in der Wohnung durchgeführt, wird sich dies positiv auf den Wert auswirken.
Nicht zuletzt wird der energetische Zustand immer bedeutender. Sind Fassade und / oder Dach gedämmt? Welche Heizung ist eingebaut?
Der Hauswert wird durch die Anzahl der vorhandenen Räume beeinflusst. Auch der Grundriss spielt eine Rolle. Ist dieser zweckmäßig und kann leicht an die Bedürfnisse neuer Bewohner angepasst werden, wirkt sich dies positiv aus. Fehlende Zimmer bedeuten oftmals auch eine geringere Nachfrage.
Ein Blick in den Bebauungsplan lohnt, um zu prüfen ob die Bebaubarkeit des Grundstückes ausgeschöpft ist oder ob Erweiterungen wie z.B. ein Wintergarten denkbar wären.
Natürlich müssen Sie zunächst den Wert Ihrer Immobilie kennen, um zu entscheiden, ob der Verkauf in Frage kommt.
Dafür erstellen wir Ihnen gerne eine ausführliche Marktwert-Analyse.
Der Marktwert, auch Verkehrswert genannt, ist der hypothetische Wert einer Immobilie auf dem Immobilienmarkt.
Der tatsächlich erzielte Verkaufspreis kann von dem ermittelten Marktwert abweichen. Denn der Marktwert ist immer nur so hoch, wie ein Interessent im aktuellen Zeitpunkt bereit ist für Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück zu zahlen.
Ihre Bank möchte die Sicherheit, dass das Immobiliendarlehen zurückgezahlt wird. Dafür lässt sie sich in aller Regel eine Sicherheit in Form einer Grundschuld geben. Ihre Immobilie wird mit dem Beleihungswert bewertet. Dieser liegt ca. 10-15% unter dem Marktwert. Es wird also noch ein Sicherheitspuffer eingebaut.
Immer dann, wenn Sie eine gerichtsverwertbare Bewertung benötigen. Dies kann z.B. einer Scheidungs- oder Erbauseinandersetzung notwendig sein. Oder auch um dem Finanzamt den Immobilienwert darzulegen.
Der Gutachter erstellt nach den Vorgaben des §194 BauGB ein Kurzgutachten oder Vollgutachten.
Bei einem Kurzgutachten sollten Sie mit Kosten ab 500,- € rechnen.
Ein Vollgutachten umfasst gerne einmal 100 Seiten oder mehr. Hier fallen Kosten in Höhe von ca. 0,5 – 1% des Verkehrswertes Ihrer Immobilie an.
Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) schreibt 3 Verfahren zur Bewertung vor:
Beim Sachwertverfahren liegt wird der materielle Wert der Immobilie ermittelt, sprich deren Bausubstanz. Es kommt z.B. bei der Bewertung von bewohnten Einfamilienhäusern zum tragen.
Beim Vergleichswertverfahren erfolgt die Bewertung auf Basis realisierter Verkaufspreise für vergleichbare Immobilien. Bodenwerte werden überlicherweise mit dem Vergleichswert ermittelt.
Wie der Name schon vermuten lässt, wird hier die Immobilie anhand ihrer Erträge bewertet. Der klassische Fall wäre die Bewertung einer vermieteten Wohnung.
Welches Verfahren zum Einsatz kommt, hängt von der Immobilien-Art (Haus, Wohnung, Grundstück) und deren Nutzung ab. Ein Sachverständiger wendet mindestens zwei der drei Bewertungsmethoden an, um ein verlässliches und aussagekräftiges Ergebnis zu ermitteln und gleicht die berechneten Werte miteinander ab.g
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