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Teilungserklärung

Immobilienwissen von A-Z

Was versteht man unter einer Teilungserklärung?

Die Teilungserklärung regelt die Aufteilung einer Immobilie und dient als rechtliche Grundlage z.B. für den Verkauf einzelner Wohneinheiten. Meist kennt man den Begriff Teilungserklärung im Zusammenhang mit Mehrfamilienhäusern. Aber auch Reihen- und Doppelhäuser können nach WEG geteilt sein und dafür benötigen sie ebenfalls eine Teilungserklärung.

Die Teilungserklärung regelt die konkreten Eigentumsverhältnisse sowie die Rechte und Pflichten der einzelnen Wohnungseigentümer bzw. der Eigentümergemeinschaft. Dies umfasst Informationen zu Miteigentumsanteilen, Wohnungsgrößen, Kostenverteilung, Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum und Sondernutzungsrechten.

In der Teilungserklärung wird genau festgelegt, wie groß die Miteigentumsanteile an der gesamten Immobilie sind und wie diese anteilig auf die einzelnen Wohneinheiten aufgeteilt werden. Auch die genaue Lage, Größe und Anzahl aller Wohnungen wird festgehalten.

Eine Teilungserklärung besteht aus

  • der Abgeschlossenheitsbescheinigung
  • der Gemeinschaftsordnung und
  • dem Aufteilungsplan

Eine Abschrift Ihrer Teilungserklärung erhalten Sie beim zuständigen Grundbuchamt.

Ute Gerlach - Ihre Immobilienmaklerin im Taunus
Ute Gerlach

Inhaberin & Sachverständige
für Immobilienbewertung D1 (DEKRA zertifiziert)