Immer wieder werden wir gefragt, wie denn eigentlich der Ablauf eines Immobilien-Kaufs vonstatten geht. Daher sollen Ihnen nachstehende Infos kurz und knapp den Ablauf skizzieren.
Den Traum vom eigenen Zuhause, wer hat ihn nicht. Der Immobilien-Kauf sollte gut geplant und wohlüberlegt sein.
Erst Finanzierungsrahmen abstecken, dann besichtigen!
Starten Sie also zunächst mit der Frage: Wie viel Immobilie kann ich mir leisten?
Das erspart Ihnen und auch den Immobilien-Eigentümern Zeit für unnötige Besichtigungstermine und bewahrt beide Seiten vor einer eventuellen Enttäuschung.
Ihr Finanzierungsrahmen ist noch nicht geklärt?
Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt sich darum zu kümmern. Sprechen Sie mit unseren unabhängigen Finanzierungsexperten. Diese stehen Ihnen dabei gerne mit Rat und Tat zur Seite.
In einigen Fällen benötigen wir bereits vor der Erstbesichtigung eine schriftliche Finanzierungsbestätigung / einen Kapitalnachweis, z.B. bei sehr hochpreisigen Immobilien. Oftmals wünschen sich Eigentümer, dass wir nur mit Kunden besichtigen, deren finanzieller Rahmen abgeklärt ist.
Wie sieht eine solche Finanzierungsbestätigung aus? Ihre Bank oder unabhängige Finanzierungsberater überprüfen Ihre persönliche Einkommenssituation und bestätigen Ihnen in einem Schreiben die Höhe Ihres möglichen Budgets: „… bestätigen wir Ihnen, dass wir gerne bereit sind Ihren Immobilienkauf bis zu einer Summe von € zu begleiten …“
Je genauer Sie Ihre Wunsch-Immobilie kennen, desto besser. Sie sparen sich und auch Immobilien-Verkäufern unnötige Termine.
Wir wissen, die Informationen in unseren öffentlichen Exposés sind nicht so ausführlich, wie Sie das vielleicht von einigen Mitbewerbern kennen. Das hat einen einfachen Grund: Wir schützen die Privatsphäre der Eigentümer. Nicht jeder „Interessent“ ist ein Immobilien-Käufer. Und Hand aufs Herz: Als Immobilien-Eigentümer würde Sie doch sicher auch wissen wollen, wer sich Ihre Immobilie genau ansieht.
Unser ausführliches online-Exposé übersenden wir Ihnen gerne per Email. Es enthält viele weitere Informationen zur Immobilie, wie z.B. Ausstattungsdetails, die Grundriss, Bilder, 360° Rundgang, genaue Lagebeschreibung, Informationen über vorgenommene Renovierungen / Modernisierungen.
Wir bitten Sie, sich ausreichend Zeit zu nehmen alles genau anzusehen und zu lesen. Passen Lage und Grundriss zu Ihren Vorstellungen etc.? Das erspart Ihnen, uns und auch dem Eigentümer der Immobilie unnötige Termine.
Bei Ihrer Anfrage bitten wir um vollständige Kontaktdaten. Das hat zum einen rechtliche Grundlagen, zum anderen möchte natürlich auch der Eigentümer wissen, mit wem wir über seine Immobilie sprechen.
Um Sie und Ihre Vorstellungen besser kennenzulernen, telefonieren wir miteinander.
Vor Vereinbarung eines Besichtigungstermins bitten wir Sie sich die Lage der Immobilie anzusehen. Passt die Infrastruktur, gefällt das Wohngebiet etc.
Bitte betreten Sie dabei nicht das Grundstück oder schauen durch Fenster, berücksichtigen Sie die Privatsphäre der Eigentümer. Vielen Dank!
Nicht alle Besichtigungswünsche können wir erfüllen. Je nach Immobilie werden mit dem Eigentümer verschiedene Zeitfenster fest definiert. Sind diese Termine alle vergeben, können wir zunächst keine weiteren Terminmöglichkeiten anbieten.
Eine Immobilie zu besichtigen, diese Möglichkeit nutzen meist zahlreiche Interessenten. Sie erhalten von uns mit der Terminbestätigung eine Information zu Parkmöglichkeiten an oder in der Nähe der Immobilie.
Im Wohngebiet stehen im direkten Umfeld der Immobilie oftmals nicht ausreichend Parkflächen zur Verfügung. Wenn Sie mit dem Auto anreisen, achten Sie bitte darauf, keine Ausfahrten / Garagen zuzustellen. Die Anwohner könnten schon bald Ihre neuen Nachbarn sein.
Planen Sie ausreichend Zeit zur Parkplatzsuche ein. Wenn Sie etwas zu früh sind, können Sie die Gelegenheit nutzen sich etwas umzusehen und Ihren möglichen neuen Wohnort zu erkunden.
Denken Sie daran, dass wir uns während der Besichtigung in der Privatsphäre des Eigentümers bewegen. Bleiben Sie daher während der Besichtigung an unserer Seite. Wir führen Sie durch die Immobilie. Achten Sie darauf, dass Ihre Kinder unter Ihrer Aufsicht bleiben und nicht durch die Immobilie rennen. Schränke bleiben geschlossen. Dies gilt insbesondere auch für Kühlschränke. Die Nutzung des WC`s der Immobilie ist tabu. Bitte bringen Sie zur Besichtigung keine Tiere mit.
Nach der Besichtigung erhalten Sie (sofern weiteres Interesse an der Immobilie besteht) den direkten Online-Zugang zum Dokumenten-Ordner.
Hier stellen wir Ihnen alle relevanten Unterlagen zur Immobilie digitalisiert zur Verfügung. Die Unterlagen sind so aufbereitet, dass Sie sie auch an Ihre finanzierende Bank weiterleiten können.
Wenn Sie sich für den Kauf der Immobilie entschlossen haben, übermitteln Sie uns Ihre Kaufabsichtserklärung. Dieses Formular stellen wir Ihnen mit den Immobilien-Unterlagen zum Download zur Verfügung.
Spätestens jetzt ist der Zeitpunkt, sich um die abschließende Finanzierung zu kümmern. Ohne die finale Finanzierungszusage gibt es keine Zusage für die Immobilie. Die verbindliche Finanzierungszusage ist außerdem die Voraussetzung dafür, dass wir beim Notar den Entwurf der Kaufvertragsurkunde in Auftrag geben. Wir reservieren keine Immobilie vor abschließender Prüfung der Finanzierung oder Vorlage eines Kapitalnachweises (Barzahler).
Wenn hinsichtlich der Vertragsbedingungen zwischen Verkäufer und Kauf-Interessent Einigkeit besteht, kann der nächste Schritt eingeleitet werden.
Der Notar wird mit der Vorbereitung der Kaufvertragsurkunde beauftragt. Das übernehmen wir in Ihrer beider Namen für Sie. Den Vertragsentwurf besprechen wir vorab gemeinsam. So können Sie alle Fragen klären und sind nicht unvorbereitet am eigentlichen Beurkundungstermin.
Wenn alle Vertragsdetails klar sind und das abschließende OK Ihrer Bank vorliegt (sofern Sie ein Bankdarlehen benötigen), kann der Kaufvertrag notariell beurkundet werden. Natürlich sind wir im Termin an Ihrer Seite.
Damit Sie, im Falle einer Immobilien-Finanzierung, keinen zweiten Notartermin benötigen, sollte Ihre Bank die Unterlagen für eine eventuell notwendige Grundschuldbestellung rechtzeitig an das Notariat übersenden. Dann kann die Grundschuldbestellung im gleichen Termin beurkundet werden.
Nach Abschluss des Kaufvertrags kümmert sich der Notar um die vertragliche Abwicklung. Zunächst lässt er beim Grundbuchamt eine Auflassungsvormerkung für Sie im Grundbuch eintragen. Damit ist die Immobilie quasi für Sie gesperrt, der Eigentümer könnte kein zweites Mal verkaufen. Die Auflassungsvormerkung ist Ihre Sicherheit nach Kaufpreiszahlung Eigentümer zu werden.
Sind alle Fälligkeitsvoraussetzungen des Kaufvertrags erfüllt, stellt der Notar den Kaufpreis fällig. Sie bekommen von ihm ein entsprechendes Schreiben und zahlen dann den Kaufpreis. Mit Kaufpreiszahlung haben Sie dann den Anspruch auf Übergabe der Schlüssel.
Die letztendliche Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgt einige Wochen später.
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