Logo Immobilienmakler im Taunus

persönlich. individuell. anders.

Immobilien-Ratgeber: Die Immobilie im Alter

Immobilien-Ratgeber: Die Immobilie im Alter

Immobilienverrentung

Die Immobilienverrentung kann eine Win-Win-Situation für Käufer und Verkäufer schaffen.

Als Verkäufer können Sie bis zum Lebensende in Ihrer Immobilie wohnen bleiben und Ihre Rente gleichzeitig durch die monatlichen Zahlungen des Käufers aufbessern.

Der Käufer hingegen profitiert dadurch, dass er seine Raten direkt an Sie abbezahlt und nicht auf den Kredit einer Bank angewiesen ist.

Immobilienverrentung

Immobilienverrentung einfach erklärt

Üblicherweise kauft man eine Immobilie über eine einmalige Kaufpreiszahlung. Bei der Immobilienverrentung erfolgt die Abzahlung hingegen in monatlichen, verzinsten Raten, die nach und nach vom Käufer abgezahlt werden.

Der Verkäufer kann zudem mit dem neuen Eigentümer ausmachen, dass er in der Immobilie für eine bestimmte Zeit oder lebenslang weiter wohnen kann.

Ermittelt wird die genaue Rentenzahlung nach üblichen versicherungsmathematischen Grundsätzen und aufgrund von Rentenfaktoren des Statistischen Bundesamtes.

Die freie Gestaltung des Kauf- und Verrentungsvertrags ist bei der Finanzierung über Immobilienverrentung ein Vorteil gegenüber klassischer Finanzierung, bei der die Vertragsbedingungen von der Bank meist diktiert werden. Außerdem können Erbstreitigkeiten vermieden werden, weil die Verwertung des Immobilienvermögens schon unter Lebenden geregelt ist.

 

Die Leibrente

Mit der Leibrente lässt sich ein beachtlicher Teil des Investments für die Immobilie gewissermaßen „rückwärts tilgen“. Das in der Immobilie gebundene Vermögen wird zurückgewonnen.

In der Vergangenheit wurden Immobilien nach dem Tod des Eigentümers an die nachfolgende Generation weitergegeben. Das ist heute nur noch selten so, da das Durchschnittsalter der Erbgeneration derzeit bei Mitte 50 liegt und viele in diesem Alter bereits eine eigene Immobilie besitzen.

Aus diesem Grund entscheiden sich viele Rentner, die Immobilie weiter für sich zu nutzen und das über die Jahre investierte Vermögen durch die Verrentung wieder zu erwirtschaften. 

 

Die Zeitrente

Im Gegensatz zur Leibrente, die ausgezahlt wird, solange der Verkäufer am Leben ist, gibt es bei der Zeitrente, wie der Name schon sagt, eine zeitliche Begrenzung.

Die Kaufsumme kann vom Käufer per Einmalzahlung oder in Raten eingezahlt werden. Auch bei dieser Variante behält der Verkäufer das Recht, in der Immobilie weiter wohnen zu dürfen.

Ein entscheidender Unterschied ist, dass bei Zeitrenten grundsätzlich die Berücksichtigung des Alters und des Geschlechts des Verkäufers entfällt.

 

Vorteile der Immobilienverrentung für Verkäufer auf einen Blick:

Es ist möglich, im Haus oder in der Wohnung wohnen zu bleiben und gleichzeitig die Kaufpreisraten für die Immobilie zu beziehen, die eine gute Ergänzung zur Rente ergeben.

  • Die Eigentümer behalten das Wohnrecht in der Immobilie, während sich der neue Eigentümer um den Erhalt der Immobilie kümmert.

  • Bei einer Leibrenten-Vereinbarung erzielt der Verkäufer oft einen größeren Gesamterlös als bei einer einmaligen Zahlung.

  • Die Eigentümer können entscheiden, wie lange sie die Immobilie weiter bewohnen möchten. Wenn sich die Eigentümer dazu entscheiden, beispielsweise nach fünf Jahren in eine kleinere Wohnung oder ins Seniorenheim zu ziehen, erhöht sich die monatliche Rente um den Wert des bisherigen Wohnrechts.

 

 

Berechnung der monatlichen Rente

Zunächst wird die Kaufsumme der Immobilie durch einen Immobilienexperten ermittelt. Diese basiert auf dem Kaufpreis abzüglich weiterer Leistungen auf die vom Statistischen Bundesamt ermittelte durchschnittliche Lebenserwartung.

Es sollte zudem beachtet werden, dass die Rente nicht vom deutschen Verbraucherpreisindex abweicht.

Mit dem notariellen Abschluss des Kaufvertrags wird die Summe der Raten und das Wohnrecht des Verkäufers im Grundbuch eingetragen.

Zur Absicherung des Verkäufers werden zudem bestimmte Pflichten bestimmt, die seitens des Käufers erfüllt werden müssen. Darunter wird festgehalten, dass der Käufer für das regelmäßige Zahlen der monatlichen Leistungen haftet.

Ebenso kann für bestimmte Fälle eine Rückübertragung der Immobilie festgelegt werden.

 

Prüfen Sie die Vertragsmodalitäten genau

Mittlerweile gibt es viele Anbieter unterschiedlicher Modelle der Immobilienverrentung, deren Werbung sich zunächst sehr vielversprechend anhören.

Nicht alle Modelle sind zu Ihrem Vorteil gestaltet. Daher empfehlen wir dringend die Vertragsmodalitäten genau zu prüfen. 

Weitere interessanten Themen

Jetzt Beratungs-Termin vereinbaren

Nachweis Bildrechte: istockphoto.com/Monkeybusinessimages;

Ihr Immobilienmakler für den Immobilien-Verkauf und die Immobilienbewertung in den Regionen
Hochtaunus, Main-Taunus, Rheingau-Taunus, Limburg-Weilburg, Wetterau und Rhein-Main:
Bad Camberg, Bad Homburg, Bad Nauheim, Bad Soden, Butzbach, Eppstein, Friedrichsdorf, Glashütten, Grävenwiesbach, Idstein, Kelkheim, Königstein, Kronberg, Neu-Anspach, Oberursel, Ober-Mörlen, Schmitten, Selters, Steinbach, Usingen, Waldems, Wehrheim, Weilrod