Immobilien-Ratgeber: Die Immobilie im Alter

Immobilien-Ratgeber: Die Immobilie im Alter

Aus eins mach zwei - die Teilung der Immobilie

Neben einem barrierefreien Umbau kann im Alter auch eine Immobilienteilung interessant werden.

Denn Barrierefreiheit in Räumen, die gar nicht mehr genutzt werden, ist vielleicht gar nicht notwendig.

Immobilienteilung

Wenn die Immobilie zu groß ist

Eine zu große Immobilie kann für ein Rentnerehepaar, das nur noch alleine darin wohnt, eine Belastung sein.

Ein Wohnhaus kann zwar in der Regel durch entsprechende Baumaßnahmen altersgerecht angepasst werden. Dennoch bleibt die Frage: Wohin mit zu viel Platz?

Hier kann es sinnvoll sein die eigenen vier Wände zu teilen. Das ermöglicht, die Immobilie neu zu nutzen. Denn durch eine entsprechende Umgestaltung entsteht neuer, unabhängiger Wohnraum für beispielsweise Familienangehörige oder auch Fremdmieter.

Das hat mehrere Vorteile. Neue Mitbewohner im Haus bieten soziale Kontakte oder sogar Unterstützung im Alltag.

Außerdem trägt es auch zur Stärkung des Sicherheitsgefühls bei, was vor allem für Alleinstehende wichtig ist, aber auch für Menschen, die viel reisen oder sich öfter in ihrem Zweitwohnsitz aufhalten.

Zudem wird es auch leichter, die Immobilie zu unterhalten, indem die Belastung geteilt wird – arbeitsmäßig und finanziell.

Wer den anderen Teil der Immobilie vermietet, hat dazu noch Mieteinnahmen.

Ein anderer Vorteil gewinnt inzwischen immer größere Beliebtheit, nämlich die Unterbringung von Pflegekräften in der neu entstandenen Wohnung. Denn so wird es älteren Bewohner ermöglicht, in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben und einen Aufenthalt im Pflegeheim zu vermeiden.

Wenn die eigene Immobilie für eine Teilung umgebaut werden soll, gilt es, einiges zu beachten. Grundsätzlich sollten die Wohnungen deutlich getrennt sein. Dabei kommt es auf eine gute Schallisolierung und einen sparsamen Umgang mit Sichtbeziehungen an. Begegnung und gegenseitige Wahrnehmung sollten sich nicht aufzwingen. In der Regel gilt: „Nähe auf Distanz“.

Wenn Sie Ihre Immobilie auch rechtlich teilen möchten, benötigen Sie dafür eine Teilungserklärung. In dieser wird geregelt, welche Flächen der Immobilie oder des Grundstücks zum Gemeinschaftseigentum und welche zum Sondereigentum gehören. Außerdem bestimmt sie die Rechte und Pflichten der Eigentümer. Damit die Teilungserklärung rechtskräftig wird, muss sie einerseits von einem Notar beglaubigt und andererseits ins Grundbuch eingetragen werden.

 

Nachteil der Immobilienteilung

Die Teilung einer Immobilie kostet Geld. Während sich die Kosten für den Notar bei einer rechtlichen Teilung in Grenzen halten, sind die Kosten für den Umbau entsprechend hoch.

Es ist also in der Regel schwierig, damit kurzfristig zusätzliches Einkommen zu erwirtschaften. Langfristig können jedoch größere finanzielle Vorteile entstehen.

In jedem Falle ist es ratsam, vor dem Umbau immer den Rat eines Immobilienprofis einzuholen. Dieser berät Sie dabei, was sinnvoll ist und sich lohnt und was nicht.

Weitere interessanten Themen

Jetzt Beratungs-Termin vereinbaren

Nachweis Bildrechte: istockphoto.com/Jacek_Sopotnicki;

Ihr Immobilienmakler für den Immobilien-Verkauf und die Immobilienbewertung in den Regionen
Hochtaunus, Main-Taunus, Rheingau-Taunus, Limburg-Weilburg, Wetterau und Rhein-Main:
Bad Camberg, Bad Homburg, Bad Nauheim, Bad Soden, Butzbach, Eppstein, Friedrichsdorf, Glashütten, Grävenwiesbach, Idstein, Kelkheim, Königstein, Kronberg, Neu-Anspach, Oberursel, Ober-Mörlen, Schmitten, Selters, Steinbach, Usingen, Waldems, Wehrheim, Weilrod