Viele Eigentümer im Taunus fragen sich beim Verkauf: „Wie ermittle ich den richtigen Preis, wenn die Nachfrage schwer einzuschätzen ist?“ Setzt man den Preis zu hoch an, verbrennt die Immobilie am Markt. Setzt man ihn zu niedrig an, verschenkt man Geld.
Die Lösung kann das Bieterverfahren sein. Es ist keine Auktion, sondern eine moderne Vertriebsstrategie, um den fairen und bestmöglichen Marktpreis durch echte Nachfrage zu ermitteln.
Was ist das Bieterverfahren genau?
Anders als beim klassischen Verkauf, bei dem eine Immobilie zu einem festen Angebotspreis inseriert wird, starten wir beim Bieterverfahren oft mit einem attraktiven Startpreis oder verzichten ganz auf eine Preisanzeige. Kaufinteressenten geben nach der Besichtigung innerhalb einer festgelegten Frist ihre Kaufgebote ab.
Wichtig zur Unterscheidung:
- Keine Auktion: Beim Bieterverfahren gibt es keinen „Hammer fällt“-Moment. Sie als Eigentümer haben keine Verkaufspflicht an den Höchstbietenden.
- Volle Entscheidungsgewalt: Sie entscheiden am Ende frei, ob Sie ein Gebot annehmen, ablehnen oder nachverhandeln möchten.
Der Ablauf: So führen wir das Bieterverfahren durch
Als erfahrene Makler im Taunus steuern wir diesen Prozess präzise, um Transparenz für beide Seiten – Käufer und Verkäufer – zu gewährleisten.
1. Aufbereitung & Marketing
Wir erstellen ein hochwertiges Exposé mit allen relevanten Unterlagen. Die Immobilie wird als „Gegen Gebot“ oder mit einem Mindestgebotspreis am Markt platziert.
2. Die Open-House-Besichtigung
Anstatt unzähliger Einzeltermine bündeln wir die Interessenten oft an spezifischen Besichtigungstagen. Dies schafft eine Wettbewerbssituation und zeigt den Interessenten: „Ich bin nicht der einzige Bewerber.“
3. Die Gebotsphase
Interessenten haben nun Zeit (meist 2-4 Wochen), ihre Finanzierung zu prüfen und ein schriftliches Kaufangebot abzugeben. Dieses ist zunächst rechtlich nicht bindend, signalisiert aber ernsthaftes Interesse.
4. Abschluss & Notar
Nach Ablauf der Frist legen wir Ihnen alle Angebote vor. Wir prüfen die Bonität der Bieter. Sie wählen den Käufer aus, mit dem Sie zum Notar gehen möchten.
Wann lohnt sich ein Bieterverfahren?
Diese Strategie ist nicht für jede Immobilie geeignet, aber besonders effektiv bei:
- Besonderen Immobilien: Immobilien, die schwer vergleichbar sind (Liebhaberobjekte, besondere Lagen im Taunus).
- Hoher Nachfrage: Wenn viele Interessenten erwartet werden.
- Erbfällen oder Scheidungen: Wenn eine schnelle und absolut transparente Preisfindung nötig ist, um Streitigkeiten unter den Eigentümern zu vermeiden.
Experten-Hinweis: Der Begriff „Höchstpreis“ wird oft werblich genutzt, ist aber rechtlich schwierig. Wir versprechen keine Utopien, sondern nutzen das Bieterverfahren, um den realen Spitzenwert zu finden, den der aktuelle Markt hergibt. Das ist fair und schützt Sie vor rechtlichen Risiken.
Ist das höchste Gebot automatisch der Käufer?
Nein. Das Bieterverfahren verpflichtet Sie nicht zum Verkauf an den Höchstbietenden. Oft entscheiden sich Eigentümer auch für den Bieter mit der sichersten Finanzierung oder der größten Sympathie, auch wenn dieser etwas weniger bietet.
Ist das Gebot für den Käufer bindend?
Nein. In Deutschland bedarf jeder Immobilienkaufvertrag der notariellen Beurkundung. Bis zur Unterschrift beim Notar können beide Parteien theoretisch zurücktreten. Dennoch sieben wir im Vorfeld unseriöse Gebote durch Bonitätsprüfungen aus.
Was passiert, wenn kein Gebot meinen Vorstellungen entspricht?
Da keine Verkaufspflicht besteht, können Sie das Verfahren beenden, ohne zu verkaufen. Wir beraten Sie dann zu alternativen Vermarktungsstrategien.


