Der Energieausweis ist beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie im Hochtaunuskreis längst keine reine Formsache mehr. Er ist ein gesetzlich gefordertes Dokument, das über den energetischen Zustand Ihres Hauses urteilt.
Doch Vorsicht: Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) haben sich die Spielregeln verschärft. Viele Eigentümer fragen sich: Welchen Ausweis brauche ich? Was kostet er? Und wann drohen Bußgelder?
In diesem Ratgeber erfahren Sie kompakt und verständlich, was Sie jetzt wissen müssen, um rechtssicher zu verkaufen.
1. Wann ist der Energieausweis Pflicht?
Grundsätzlich gilt: Sobald Sie eine Immobilie neu vermieten, verpachten oder verkaufen möchten, müssen Sie den Energieausweis vorlegen – und zwar spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert.
Keine Pflicht besteht nur bei:
Denkmalgeschützten Gebäuden.
Kleinen Gebäuden (unter 50 m² Nutzfläche).
Abrisshäusern (sofern der Abriss vertraglich fixiert ist).
Achtung, Bußgeldfalle: Wer keinen, einen ungültigen oder den Ausweis nicht rechtzeitig vorlegt, riskiert Bußgelder von bis zu 15.000 Euro gemäß GEG.
2. Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis: Welchen brauche ich?
Das ist die häufigste Frage unserer Kunden. Das Gesetz unterscheidet zwei Varianten, die sich in der Berechnungsgrundlage, der Aussagekraft und den Kosten massiv unterscheiden. Welchen Sie benötigen, hängt vom Baujahr und der Größe Ihrer Immobilie ab.
A) Der Verbrauchsausweis
Dieser Ausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Er spiegelt also stark das individuelle Heizverhalten der Bewohner wider.
Vorteil: Er ist meist günstiger (oft unter 100 €) und schneller erstellt.
Nachteil: Die Aussagekraft ist geringer. Haben die Vormieter extrem sparsam geheizt oder stand die Wohnung leer, wirkt das Haus „grüner“, als es baulich ist.
Wann ist er erlaubt? Sie dürfen diesen Ausweis frei wählen, wenn Ihr Haus mehr als 4 Wohneinheiten hat oder der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde.
B) Der Bedarfsausweis
Dieser Ausweis ist eine technische Analyse. Hier berechnet ein Energieberater den theoretischen Energiebedarf anhand der Bausubstanz (Dämmung, Fenster, Heizungsanlage, Dach).
Vorteil: Er liefert ein objektives Bild der energetischen Qualität, unabhängig davon, wie die Bewohner heizen. Das schützt Sie als Verkäufer vor späteren Diskussionen.
Nachteil: Er ist aufwendiger und teurer (ca. 300 bis 500 €).
Wann ist er PFLICHT? Der Gesetzgeber schreibt den Bedarfsausweis zwingend vor für unsanierte Häuser mit bis zu 4 Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde.
Experten-Tipp: Auch wenn Sie die Wahl haben, empfehlen wir bei einem Verkauf oft den Bedarfsausweis. Er wirkt wertiger und schützt Sie vor Diskussionen, falls die Vormieter extrem sparsam geheizt haben und der neue Eigentümer plötzlich viel höhere Kosten hat.
3. Gültigkeit und Inhalte
Ein Energieausweis ist in der Regel 10 Jahre gültig. Prüfen Sie alte Ausweise genau: Dokumente, die vor 2014 ausgestellt wurden, sind heute meist abgelaufen und müssen erneuert werden.
Wichtige Kennwerte im Ausweis:
Endenergiebedarf: Was muss theoretisch zugeführt werden?
Primärenergiebedarf: Wie umweltfreundlich ist die Energiequelle?
Energieeffizienzklasse: Die Skala von A+ (Passivhaus) bis H (unsanierter Altbau).
4. Unser Service für Verkäufer
Als lokaler Immobilienmakler wissen wir: Der Energieausweis ist oft lästiger Papierkram für Eigentümer.
Wenn Sie Ihre Immobilie über Gerlach Immobilien verkaufen, übernehmen wir für Sie:
Prüfung, welcher Ausweis gesetzlich vorgeschrieben ist.
Beschaffung aller notwendigen Daten.
Erstellung des Energieausweises in Kooperation mit zertifizierten Energieberatern.
Kostenübernahme (im Rahmen unseres Maklerauftrags).
Sie wollen rechtssicher verkaufen und keine Fehler beim GEG machen? Dann kontaktieren Sie uns gerne.
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Nicht jeder. Ausstellungsberechtigt sind nur Personen mit entsprechender Qualifikation nach § 88 GEG, z.B. Ingenieure, Architekten, Physiker oder zertifizierte Handwerker und Energieberater.
Was passiert, wenn die Werte im Energieausweis sehr schlecht sind?
Ein „roter“ Energieausweis (Klasse G oder H) ist kein Verkaufsverbot. Er beeinflusst jedoch die Preisverhandlung. Zudem müssen Käufer gemäß GEG oft innerhalb von 2 Jahren nach Kauf gewisse Sanierungspflichten (z.B. Dämmung oberste Geschossdecke) erfüllen. Wir beraten Sie, wie Sie das kommunizieren.
Reicht der Energieausweis bei der notariellen Beurkundung?
Nein, er muss bereits bei der Besichtigung vorliegen. Spätestens beim Kaufvertragsabschluss muss er dem Käufer im Original oder als Kopie übergeben werden.
