Seit dem 1. April 2026 sind die neuen Bodenrichtwerte für den Hochtaunuskreis abrufbar. Der Gutachterausschuss hat die Werte zum Stichtag 1. Januar 2026 festgesetzt – auf Basis der Kaufpreise aus den Jahren 2024 und 2025.
Was die Zahlen sagen
Der erste Blick auf den Vergleich 2024 zu 2026 zeigt: Der Hochtaunuskreis ist ein stabiler Markt. Die deutliche Mehrheit der Wohnbauland-Zonen ist unverändert geblieben. Das ist kein Zeichen von Schwäche – es ist das Kennzeichen eines Marktes, der seinen Wert hält, ohne künstliche Bewegung.
Dort, wo sich etwas verändert hat, lohnt ein zweiter Blick.
Oberursel / Bommersheim
Gleich mehrere Zonen in Oberursel und im Ortsteil Bommersheim weisen deutliche Aufschläge aus. Die Ausgangswerte waren niedrig, die neuen Werte kräftig. Das deutet weniger auf einen allgemeinen Preisschub hin als auf eine Erstbewertung oder Neueinteilung von Zonen – wahrscheinlich im Zusammenhang mit einem Neubaugebiet. Der kommende Grundstücksmarktbericht von Oberursel wird das einordnen.
Steinbach
Anders liegt der Fall in Steinbach. Dort ist ein Richtwert auf bereits hohem Niveau weiter gestiegen – ohne erkennbaren Sondereffekt. Das spiegelt echte Nachfrage wider. Steinbach gehört zu den Lagen im Hochtaunus, die von Kaufinteressenten zunehmend gezielt gesucht werden.
Usingen
Usingen fällt auf: Die Zone Schleichenbach II hat um gut 22 Prozent zugelegt. Das ist für den nördlichen Hochtaunus bemerkenswert. Die Schere zwischen den südlichen Hochpreislagen rund um Bad Homburg, Kronberg und Königstein und dem nördlichen Kreisgebiet ist nach wie vor groß – aber sie wird kleiner. Usingen entwickelt sich, und die Bodenrichtwerte beginnen, das abzubilden.
Was Bodenrichtwerte können – und was nicht
Ein Bodenrichtwert ist ein Ausgangspunkt, kein Ergebnis. Er gilt für ein fiktives Normgrundstück in einer Zone – mit bestimmten Größen, Geschossflächen- und Grundflächenzahlen. Abweichungen nach oben wie nach unten sind die Regel, nicht die Ausnahme.
Grundstücke mit ungünstigem Zuschnitt, schwieriger Erschließung oder nicht ausgeschöpftem Baurecht werden unter dem Richtwert bewertet. Grundstücke mit besonderer Lage, ruhiger Ausrichtung oder seltener Größe oft darüber.
Wer den Wert einer Immobilie auf Basis des Bodenrichtwerts schätzt, rechnet mit einer Zahl, die für viele gilt – aber nicht zwingend für das eigene Grundstück.
Was das für Eigentümer bedeutet
Die neuen Bodenrichtwerte sind eine verlässliche Orientierung für den Markt insgesamt. Für die Frage, was eine konkrete Immobilie wert ist, braucht es eine individuelle Einschätzung – mit Blick auf Lage, Bebauung, Zustand und das, was gerade tatsächlich nachgefragt wird.


