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Immobilien-Ratgeber: Die Immobilie im Alter

Immobilien-Ratgeber: Die Immobilie im Alter

Was passiert mit Ihrer Immobilie wenn sie umziehen?

Wenn Sie sich im Alter für einen Umzug entscheiden, werden Sie sich nicht nur fragen, wo Sie selbst hinziehen sollen. Auch die Frage, was mit Ihrem Eigenheim passieren soll, steht im Raum.

Will eines Ihrer Kinder oder Enkelkinder später einmal in die Immobilie ziehen? Bietet sich ein Verkauf an oder wollen Sie doch lieber vermieten?

Und was passiert eigentlich mit Ihren Möbeln, wenn Sie sich entschließen, in eine kleinere Wohnung zu ziehen? 

Die Immobilie übertragen

Verschenken oder übertragen?

Wenn Sie ein Kind oder einen Enkel haben, der gerne in Ihre Immobilie ziehen würde, dann stellt sich die Frage, ob Sie die Immobilie direkt übertragen sollten oder doch lieber vererben. Hier müssen Sie nicht bis zu Ihrem Tod warten, sondern können auch ein Vorerbe ausschütten.

Beim Thema Vererben oder Übertragen sind vor allem steuerrechtliche Fragen zu beachten. Wir Ihnen die Fragen, die hier zu beachten sind, an einem fiktiven Fallbeispiel erläutern (keine steuerrechtliche Beratung!).

Knapp 109 Milliarden Euro haben die Deutschen 2016 geerbt und geschenkt bekommen. Rund ein Drittel davon war steuerpflichtig und bescherte dem Staat Steuereinnahmen in Höhe von fast 7 Milliarden Euro – das teilte das Statistische Bundesamt mit. Laut Schätzungen soll vererbtes und verschenktes Vermögen bis 2020 auf 330 Milliarden Euro steigen. Fast Dreiviertel davon sind Immobilien.

Unsere fiktive Immobilieneigentümerin Hannelore B. ist 81 Jahre alt. Auch für sie stellt sich die Frage, was aus ihrem Häuschen werden soll. Denn das Wohnen in den eigenen vier Wänden fällt ihr immer schwerer. Die Treppen zu erklimmen und das ganze Haus sauber zu halten, wird für sie zunehmend anstrengender. Sie überlegt, in eine Einrichtung für betreutes Wohnen zu ziehen. Doch was macht sie dann mit dem Haus? Eigentlich ist sie immer davon ausgegangen, dass ihr Sohn Thomas das Haus erben wird. Aber was wird nun damit?

Eine Freundin gibt ihr den Tipp, sie kann das Haus schon auf ihren Sohn übertragen, es ihm also schenken. Sie hat gehört, dass Erben so vielleicht Steuern sparen können. Hannelore soll sich aber nochmal von einem Fachmann beraten lassen. Sie fand die Idee nicht schlecht und besprach sich mit ihrem Sohn Thomas. Dieser suchte daraufhin einen Notar auf, um zu besprechen, ob eine Schenkung möglich ist. Beim Notar wurden Hannelore und Thomas darüber aufgeklärt, unter welchen Bedingungen eine Schenkung erfolgen kann. Der Notar erklärte ihnen, dass keine Steuern anfallen, wenn der Wert des Hauses einen bestimmten Betrag nicht übersteigt. Jetzt müssen Hannelore und Thomas nur noch wissen, wie viel das Haus wert ist. Doch wer bestimmt das überhaupt?

Für die Ermittlung des Immobilienwertes das örtliche Finanzamt zuständig. Allerdings berücksichtigt das Amt in Bezug auf das Haus keine individuellen Besonderheiten, wie eine am Haus vorbeilaufende Autobahn oder einen feuchten Keller. Unter Umständen kann so der Wert höher geschätzt werden, als er real am Markt ist. Somit könnte der steuerfreie Betrag überstiegen werden, und Steuern würden anfallen. Lassen Sie Ihre Immobilien von einem regionalen Immobilienexperten bewerten. Dieser bezieht bei der Bewertung auch solche Details mit ein.

 

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