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Der Energieausweis

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis ist quasi der Steckbrief eines Wohngebäudes und soll Immobilien für Käufer und Mieter vergleichbar machen. Er hilft, die potenziellen Heiz- und Warmwasserkosten abzuschätzen. Der Energieausweis enthält Angaben zum Gebäude und zu seiner Beheizung sowie die Energiekennwerte. Er bewertet also den energetischen Zustand eines Gebäudes.

Grundlage ist die Energieeinsparverordnung, kurz EnEV. Mit der aktuellen Fassung EnEV 2014 bzw. EnEV 2016 wurde die europäische Richtlinie für Gebäude in Teilen umgesetzt.

UPDATE 2020: In der Zwischenzeit (01.11.2020) wurde die EnEV durch das Gebäudeenergiegesetz GEG (Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer
Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden) abgelöst. Eine aktuelle Fassung des GEG finden Sie hier.

Viele Regelung der EnEV wurden im neuen GEG übernommen. Die Vorgaben zum Energieausweis finden Sie in Teil 5, §79ff.

Neue Regelungen: Aussteller von Verbrauchsausweisen müssen bestehende Gebäude vor Ort oder anhand geeigneter Fotos bewerten, um passende Maßnahmen zur Modernisierung zu empfehlen. So soll die Qualität der Modernisierungsempfehlungen verbessert werden. Die CO2-Emissionen müssen jetzt im Energieausweis aufgeführt werden. Wenn Eigentümer Daten für den Energieausweis bereitstellen, sind sie für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich. Energieausweis-Aussteller müssen die bereitgestellten Daten sorgfältig prüfen und dürfen diese nur verwenden, wenn kein Zweifel an der Richtigkeit besteht. Der Stand der Sanierung muss detailliert angegeben werden, ebenso inspektionspflichtige Klimaanlagen mit dem Fälligkeitsdatum der nächsten Inspektion.

Wann benötigen Sie einen Energieausweis?

Sie benötigen den Energieausweis immer dann, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten wollen. Einen Energieausweis müssen Sie auch haben, wenn Sie eine Immobilie neu bauen. Die benötigen den Energieausweis auch im Falle einer umfassenden Gebäudesanierung.

Der Energieausweis muss einem Kauf- bzw. Miet-Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Seine Angaben sind Pflichtangaben bei der Immbilien-Verkaufs-/Vermietungs-Anzeige. Verstöße gegen diese Vorschriften werden mit hohen Bußgeldern belegt. Auch Abmahnvereine haben die Nicht-Angabe von Energiekennwerten in Immobilien-Anzeigen als große Einnahmequelle für sich entdeckt.

Welche Arten von Energieausweis gibt es und welchen benötige ich für meine Immobilie?

Man unterscheiden zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Welchen Ausweis Sie für Ihre Immobilie benötigen, können Sie in nachstehender Tabelle ablesen bzw. über das Online-Tool der Energieagentur NRW ermitteln.

Aufgrund des geringen Aufwands für die Datenerhebung kostet die Erstellung des Verbrauchsausweises weniger. Jedoch ist er nicht so aussagekräftig wie ein Bedarfsausweis, da immer die Daten auf individuellem Nutzerverhalten beruhen. Liegen keine vollständigen Verbrauchszahlen der letzten 3 Jahre vor, kann nur ein Bedarfsausweis erstellt werden. Gleiches gilt, wenn das Gebäude erst vor Kurzem umfangreich saniert wurde. Für Neubauten ist generell der Bedarfsausweis vorgeschrieben.

Für einige Gebäudetypien, wie z.B. Baudenkmäler oder Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50 m² benötigen Sie keinen Energieausweis.

Wo bekomme ich den Energieausweis

Energieausweise dürfen gem. EnEV nur von Personen mit besonderen Aus- und Weiterbildungen sowie entsprechender Berufspraxis erstellt werden. In der EnEV sind sämtlich Voraussetzungen geregelt. Wer unberechtigt Energieausweise erstellt, riskiert ein Bußgeld bis zu 15.000 Euro. Die deutsche Energieagentur (dena) führt eine Energieeffizienz-Expertenliste auf die man im Zweifelsfall gut zurückgreifen kann.

Eigentümer einer Eigentumswohnung wenden sich am besten direkt an die Hausverwaltung. Diese sollte den aktuelle gültigen Energieausweis vorliegen haben. Etwas schwieriger kann es sein, bei Eigentumswohnanlagen mit getrennten Etagenheizungen. Nicht jede Hausverwaltung hat alle Verbrauchsdaten vorliegen und lässt statt dessen einen Bedarfsausweis erstellen.

Eigentümer von Häusern müssen sich selbst um die Ausstellung eines Energieausweises kümmern und einen entsprechenden Experten beauftragen. Hierbei unterstütze ich Sie gerne.

Energieausweis und Energieberatung

Wenn Sie als Eigentümer eine Modernisierung planen und für diese eine staatliche Förderung in Anspruch nehmen möchten, macht es Sinn den Energieausweis im Rahmen eines Energieberatungsberichts ausstellen zu lassen. Dies wird von der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle) mit bis zu 800 Euro gefördert. Weitere Infos dazu und eine Kontaktadresse in 65760 Eschborn finden Sie auf den Websiten der BAFA.

Übrigens gibt es auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie einen Sanierungskonfigurator mittels dem man den Endenergiebedarf eines Gebäudes abschätzen kann.

Ute Gerlach - Ihre Immobilienmaklerin im Taunus
Ute Gerlach

Inhaberin &
Sachverständige für Immobilienbewertung

"Ihr Immobilienmakler für den Taunus und Umgebung"

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