Wie lange dauert es vom Notartermin bis zur Kaufpreiszahlung?

Schreibtisch mit unterschriebenem Immobilien-Kaufvertrag, Kalender und einem Schlüsselbund als Symbol für den Ablauf nach dem Notartermin.

Notartermin vorbei - und jetzt? Der Ablauf bis zur Kaufpreiszahlung und Schlüsselübergabe

Der Notartermin ist geschafft. Die Unterschriften sind geleistet, die Anspannung fällt ab. Und trotzdem bleibt eine Frage, die mir Eigentümer immer wieder stellen: „Wann fließt eigentlich das Geld und wann muss ich den Schlüssel abgeben?“

Die Antwort ist: nicht sofort. Zwischen Beurkundung und Geldeingang steht ein klar geregelter Ablauf – mit mehreren Stationen, die alle erfüllt sein müssen, bevor der Notar die Zahlung freigibt. Wie lange das dauert, hängt von Grundbuchamt, Gemeinde und Bank ab. Wer den Ablauf kennt, wartet ruhiger.

Das Wichtigste in Kürze

Der Ablauf im Überblick

PhaseWas passiertDauer
AuflassungsvormerkungNotar beantragt Eintragung im Grundbuchca. 1–3 Wochen
Vorkaufsrecht GemeindeGemeinde verzichtet schriftlich (Negativzeugnis)ca. 2–6 Wochen
Löschungsbewilligung BankBank des Verkäufers bestätigt Ablösung der Grundschuldca. 1–3 Wochen
VerwalterzustimmungNur bei Eigentumswohnungen, sofern in der Teilungserklärung vorgesehenca. 1–2 Wochen
KaufpreisfälligkeitsmitteilungNotar gibt grünes Licht, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sindnach Erfüllung aller Punkte
ZahlungsfristKäufer überweist den Kaufpreisi.d.R. 10–14 Tage
GesamtdauerNotartermin bis Geldeingangca. 6–8 Wochen

Phase 1: Die Absicherung im Grundbuch

Unmittelbar nach dem Termin versendet der Notar die Abschriften des Kaufvertrags an Käufer, Verkäufer, das Finanzamt und den Gutachterausschuss. Parallel beantragt er die Auflassungsvormerkung im Grundbuch.

Diese Vormerkung wirkt wie eine Sperre: Die Immobilie kann nicht ein zweites Mal verkauft oder neu belastet werden, solange sie eingetragen ist. Erst wenn sie vorliegt, ist der Käufer grundbuchrechtlich abgesichert – und erst dann läuft der weitere Prozess.

Wie schnell das Grundbuchamt die Eintragung vornimmt, variiert je nach Region. Im Taunus und Frankfurt sind es in der Regel ein bis drei Wochen, oftmals auch nur wenige Tage aufgrund der elektronischen Übermittlung.

Phase 2: Gemeinde, Bank und Verwalter

In Deutschland haben Städte und Gemeinden ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Der Notar informiert die Gemeinde und fordert ein Negativzeugnis an – die schriftliche Bestätigung, dass kein Interesse am Kauf besteht.

In der Praxis übt kaum eine Gemeinde dieses Recht bei einem privaten Wohnimmobilienverkauf aus. Die Erklärung ist Formsache – braucht aber ihre Zeit. Bei Eigentumswohnungen entfällt dieses Erfordernis in der Regel.

Löschungsbewilligung der Bank

Hat der Verkäufer noch eine Grundschuld auf der Immobilie laufen, fordert der Notar bei der finanzierenden Bank eine Löschungsbewilligung an.

Der Treuhandauftrag: Wenn der Kredit noch nicht ganz abbezahlt ist, teilt die Bank dem Notar mit: „Du darfst die Grundschuld erst löschen, wenn von dem Kaufpreis X Euro direkt an uns überwiesen wurden.“ Erst nach Eingang dieses Betrags wird die Grundschuld gelöscht.

Verwalterzustimmung bei Eigentumswohnungen

Sieht die Teilungserklärung einer Wohnanlage eine Zustimmungspflicht des Verwalters vor, fordert der Notar diese ebenfalls ein. Wer im Vorfeld schon Kontakt zur Verwaltung aufgenommen hat, vermeidet unnötige Verzögerungen.

Finanzamt - Grunderwerbsteuer

Das Finanzamt spielt weiterhin eine Rolle im Hintergrund: Der Käufer erhält nach dem Notartermin seinen Grunderwerbsteuerbescheid. Nach Zahlung schickt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung – diese ist Voraussetzung für die spätere Eigentumsumschreibung im Grundbuch, nicht aber für die Kaufpreiszahlung selbst.

Phase 3: Die Kaufpreisfälligkeitsmitteilung

Sind alle Voraussetzungen erfüllt – Auflassungsvormerkung eingetragen, Gemeinde hat verzichtet, Bank hat die Löschungsbewilligung erteilt – schickt der Notar die Kaufpreisfälligkeitsmitteilung.

Das ist der entscheidende Moment. Erst mit diesem Schreiben darf und muss der Käufer den Kaufpreis überweisen. Die im Vertrag vereinbarte Zahlungsfrist beträgt üblicherweise 10 bis 14 Tage.

Phase 4: Zahlung und Schlüsselübergabe

Im deutschen Immobilienrecht gilt das Prinzip: Geld gegen Ware (Zug-um-Zug).

  1. Zahlung: Der Käufer überweist den Kaufpreis (ggf. gesplittet an die Bank des Verkäufers und den Rest an den Verkäufer).
  2. Bestätigung: Sobald das Geld auf Ihrem Konto ist, informieren Sie den Notar kurz.
  3. Schlüsselübergabe: Erst jetzt findet die offizielle Übergabe (Besitzübergang) statt. Ab diesem Tag gehen Nutzen und Lasten auf den Käufer über.

 

Der letzte Verwaltungsakt: Die eigentliche Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgt oft erst Monate später. Für Sie als Verkäufer ist das nicht mehr relevant – Sie haben Ihr Geld und sind aus der Haftung raus.

Wie lässt sich der Ablauf beschleunigen?

Die meisten Verzögerungen entstehen nicht durch den Notar, sondern durch fehlende Unterlagen oder langsame Rückmeldungen. Wer vorbereitet ist, verkürzt die Wartezeit spürbar.

Als Verkäufer:

  • Bank frühzeitig über den bevorstehenden Verkauf informieren und die Löschungsbewilligung ankündigen
  • Bei Eigentumswohnungen: Hausverwaltung vorab informieren, damit die Zustimmung nicht auf die nächste Versammlung vertagt wird
  • Alle relevanten Unterlagen bereits vor dem Notartermin zusammenstellen

 

Als Käufer:

  • Finanzierungszusage vor dem Notartermin in der Hand haben
  • Jede Anfrage von Notar oder Bank zügig beantworten
  • Eigenkapital rechtzeitig liquidieren, damit keine Kündigungsfristen zu Verzögerungen führen

 

Eine Faustregel: Wer die Unterlagen von Anfang an vollständig liefert und erreichbar bleibt, kommt in günstigen Fällen auf vier bis fünf Wochen. Erbfälle, Scheidungen oder langsame Grundbuchämter können den Ablauf auf zwölf Wochen und mehr ausdehnen.

Was passiert, wenn besondere Umstände vorliegen?

Verkauf aus einer Erbengemeinschaft

Wird die Immobilie im Rahmen einer Erbschaft verkauft, prüft der Notar besonders sorgfältig, ob alle Miterben wirksam zugestimmt haben. Eine lückenlose Dokumentation der Erbfolge – Erbschein oder notarielles Testament – ist Voraussetzung. Wer diese Unterlagen früh vorbereitet, vermeidet Verzögerungen, die sonst Wochen kosten können.

Verkauf im Rahmen einer Scheidung

Bei Immobilien, die aus einer Scheidung heraus verkauft werden, sind beide Parteien zustimmungspflichtig. Der Notar prüft, ob die Zustimmung eindeutig und rechtswirksam erteilt wurde. Eine saubere Vorbereitung vor dem Notartermin schützt beide Seiten vor Verzögerungen.

Verkauf im Alter – Umzug mit Puffer planen

Wer seine Immobilie im Alter verkauft und zeitgleich in eine kleinere Wohnung oder betreutes Wohnen zieht, sollte den Umzugstermin nicht an den Notartermin koppeln. Die Fälligkeitsmitteilung kommt, wenn alle Stellen ihre Hausaufgaben gemacht haben – ein Puffer von zwei bis drei Wochen ist sinnvoll.

Häufige Fragen

Wie lange dauert es vom Notartermin bis zum Geldeingang?

In der Regel 6 bis 8 Wochen. In einfachen Fällen auch kürzer, bei Erbfällen oder langsamen Behörden länger.

Da unser Notar die „sofortige Zwangsvollstreckung“ in den Vertrag schreibt, müssen Sie nicht erst klagen. Der Notar kann einen vollstreckbaren Titel ausstellen. Zudem bleibt die Immobilie Ihr Eigentum, solange kein Geld fließt (Eigentumsvorbehalt). 

Nein! Warten Sie bitte unbedingt den Eingang der Kaufpreisfälligkeitsmitteilung ab. Sollte die Gemeinde (sehr unwahrscheinlich, aber möglich) ihr Vorkaufsrecht ausüben, stünden Sie ohne Wohnung da. Planen Sie lieber 1–2 Monate doppelte Mietzahlung ein, um auf der sicheren Seite zu sein.

Mit der Schlüsselübergabe wechselt der Besitz. Das rechtliche Eigentum wechselt erst mit der Umschreibung im Grundbuch – die erfolgt nach Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, oft Monate nach der Übergabe.

Ute Gerlach

Immobilienmaklerin im Taunus & Rhein-Main. Seit 2001. Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen? Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Beratung!

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