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Ratgeber: Die Immobilie bei Scheidung oder Trennung

Die Immobilie bei Scheidung oder Trennung

Mit der Entscheidung getrennte Wege zu gehen, beginnt für Paare oft eine große Zerreißprobe. Die Gefühle fahren Achterbahn. Insbesondere wenn Kinder vorhanden sind und/oder es gemeinsamen Immobilienbesitz gibt.

Viele Paaren wissen nicht, wie Sie mit der eigenen Immobilie verfahren sollen. Verkaufen oder behalten? Ist ein Verkauf überhaupt möglich, weil z.B. die Finanzierung noch läuft? Wer bekommt welchen Anteil des Verkaufserlöses? Und was ist die Immobilie eigentlich aktuell wert?

Es gibt nicht die eine richtige Lösung für den Umgang mit der eigenen Immobilie, denn viele Faktoren spielen eine Rolle. Meist ist eine professionelle Beratung hilfreich.

Ratgeber: "Die Immobilie in der Scheidung"

Immobilie vermieten, verkaufen oder selbst bewohnen?

Wenn es kein Zurück mehr gibt und die Trennung endgültig ist, brauchen Sie eine Lösung. Eine Lösung, die für beide Partner akzeptabel ist. Und zwar auch dann, wenn Sie sich möglicherweise nicht mehr viel zu sagen haben. 

Mit unserem Ratgeber „Die Immobilie in der Scheidung“ möchten wir Ihnen Lösungswege aufzeigen und die wichtigsten Fragen beantworten. Auch für unverheiratete Paare können einige dieser Punkte hilfreich bei weiteren Entscheidungen sein.

Schauen Sie gerne öfter vorbei, denn wir ergänzen unsere Ratgeber laufend mit weiteren Informationen.

Inhalt:

Grundlegende Fragen zum Thema Scheidungsimmobilie / Trennungsimmobilie

Neben der Frage, wer das Haus oder die Wohnung behält, stellen sich bei einer Scheidung oder Trennung auch viele Fragen wie z.B. diese 

  • Was wird aus dem laufenden Immobilienkredit?
  • Können wir trotz laufendem Kredit die Immobilie verkaufen
  • Wie entscheiden wir ob ein Partner und wer in der Immobilie bleibt?
  • Können wir uns die Immobilie nicht weiterhin teilen?

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Ute Gerlach Immobilienmakler Taunus
Ute Gerlach: Inhaberin & Sachverständige
für Immobilienbewertung

Rat vom Immobilien-Profi

Auch wenn eine Trennung sehr emotional ist, bewahren Sie kühlen Kopf und versuchen Sie an einem Strang zu ziehen. Denn bei Ihrer Immobilie geht es um Ihren wohl größten Vermögensteil.

Im Laufe meiner Tätigkeit als Immobilienmaklerin habe ich bei Trennungen schon vieles erlebt. Unschöne Entwicklungen, die vermeidbar gewesen wären. Darunter eine Versteigerung der Immobilie, bei der beide Partner letztendlich drauf zahlten. Aber auch dankbare Paare, denen ich mit Lösungsansätzen aus neutraler Sicht in dieser schwierigen Phase weiterhelfen konnte. 

Gerlach Immobilien steht für vertrauensvolle Zusammenarbeit, Transparenz und herausragenden Service. Profitieren Sie von meiner über 20jährigen Erfahrung.

Gerne beraten mein Team und ich Sie unverbindlich. Vereinbaren Sie telefonisch einen Beratungstermin unter 06084 / 9039890 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

So vermarkten Sie Ihre Immobilie perfekt

Egal ob Sie sich letztendlich dazu entscheiden Ihre Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten, die Vermarktung muss gut vorbereitet und durchgeführt werden. Angefangen bei der richtigen Preisstrategie über vollständige Verkaufsunterlagen, professionelle Immobilienfotos bis hin zur Koordination der Besichtigungen.

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Immobilie verkaufen

Haben Sie sich entschieden Ihre Immobilie zu verkaufen? Dann erfahren Sie in den nächsten Kapiteln, was auf Sie zukommt und worauf Sie beim Verkauf achten müssen. Der Immobilienverkauf ist ein Vollzeitjob.

Sicherlich fragen Sie sich, welche Unterlagen Sie brauchen, welche Termine Sie einhalten müssen und wie Sie sich am Ende für den passenden Käufer entscheiden. Mit den nachstehenden Beiträgen liefern wir hierzu eine Übersicht.

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Die Immobilie vermieten

Wenn Sie sich entschieden haben, Ihr Haus oder Ihre Wohnung zu vermieten, müssen Sie sich in vielerlei Hinsicht ähnliche Fragen stellen wie beim Verkauf. Allerdings sehen die Antworten hierauf oft etwas anders aus.

Beim Mietpreis ist neben der Rendite, die Sie daraus zu erwarten haben etwa auch die Rechtssicherheit wichtig. Denn in Zeiten steigender Mietpreise dürfen Sie diesen nicht beliebig hoch ansetzen. In Hessen gilt für viele Gemeinden seit Ende 2020 die Mieterschutzverordnung. So z.B. für die Gemeinden / Städte Bad Homburg, Oberursel, Usingen oder Neu-Anspach im Hochtaunuskreis. Die gesetzliche Kappungsgrenze für Mieterhöhungen ist für diese Gemeinden auf 15% abgesenkt worden. Es gilt eine verlängerte Kündigungssperrfrist von acht Jahren bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und anschließender Veräußerung.

Und auch bei der Mieterauswahl gelten andere Regeln als bei der eines Käufers. Schließlich ist hier auch der Schutz vor Mietnomaden besonders wichtig.

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Häufig gestellte Fragen

Aktuell arbeiten wir an diesen Themen …

Wenn Sie sich Ihrer Trennung sicher sind, können Sie natürlich Ihr Haus bereits vor dem offiziellen Scheidungstermin verkaufen. 

In vielen Fällen ist das durchaus wirtschaftlich gesehen die beste Entscheidung. Der nach Abzug des Restdarlehens und einer eventuell zu zahlenden Vorfälligkeitsentschädigung verbleibende Restkaufpreis kann für einen Neustart genutzt werden oder auch für den Vermögensausgleich. Außerdem sinkt u.U. Ihre monatliche Belastung.

Wussten Sie, dass nach dem die Scheidung rechtskräftig ist grundsätzlich jeder der Ex-Partner den Verkauf der Immobilie verlangen kann?

Beim Immobilienverkauf greift die sog. Spekulationsfrist: §23 EStG private Veräußerungsgeschäfte.

Liegen zwischen Erwerb und Verkauf mindestens 10 Jahre, müssen Sie keine Steuern zahlen. Gehört Ihnen die Immobilie weniger als 10 Jahre sind Sie steuerpflichtig.

Aber: keine Regel ohne Ausnahme!

Sollten Sie Ihre Immobilie vollständig oder vorübergehend (im Jahr des Verkaufs sowie in den beiden vorangegangenen Jahren) zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben, fällt keine Steuer an.

Bsp.: Wenn Sie die Immobilie 2016 gekauft haben, ab Dezember 2019 selbst bewohnt und im Januar 2021 verkauft haben, wäre die obige Frist erfüllt.

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