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Informationen zum Widerrufsrecht

Warum schließen Sie mit uns einen Maklervertrag? Welche Auswirkungen hat das? Entstehen Kosten?

Aufgrund einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2014 wurde europaweit das Verbraucherschutzrecht vereinheitlicht. Leider werden viele unserer Kunden durch diese Neuregelung verunsichert, denn Sie lesen plötzlich etwas von Vertrag, dabei möchten Sie doch lediglich ein Exposé einer Immobilie oder einen Besichtigungstermin vereinbaren.

Verträge können rein rechtlich ganz ohne schriftliche Vereinbarung geschlossen werden, durch sogenanntes schlüssiges handeln. Wenn Sie z.B. morgens beim Bäcker frische Brötchen kaufen, schließen Sie mit diesem einen Kaufvertrag, ganz ohne Schriftstück. Und so ist es auch, wenn Sie unsere Dienstleistung in Anspruch nehmen, also ein Exposé anfordern oder einen Besichtigungstermin vereinbaren. Sie schließen mit uns einen Maklervertrag über unsere Dienstleistung. Doch keine Sorge, bis zum Abschluss eines rechtskräftigen Kaufvertrags über eine durch uns vermittelte Immobilie entstehen Ihnen keine Kosten. Erst wenn ein notarieller Kaufvertrag geschlossen wurde, ist unsere Provision verdient sofern es sich um ein Immobilien-Angebot mit Käuferprovision handelt.

Was hat es nun mit dem Widerrufsrecht auf sich?

Die EU-Richtlinie besagt, dass alle Verträge, die nicht in unseren Büroräumen abgeschlossen werden „Fernabsatz“ sind. Wenn Sie im Internet z.B. ein Buch bestellen, unterliegt dies ebenfalls dem Fernabsatz. Sie haben das Recht, die bestellte Ware innerhalb von 14 Tagen zurückzusenden, als ein Widerrufsrecht. Stellen wir Ihnen nun ein Exposé per Email zum Download zur Verfügung oder führen eine Besichtigung durch, so findet beides nicht in unseren Büroräumen statt. Wir unterliegen damit nach der neuen Rechtssprechung ebenfalls dem Widerrufsrecht.

Der Gesetzgeber sieht dazu vor, dass wir Sie über dieses Widerrufsrecht belehren müssen. D.h. Sie erhalten vor der Übersendung des Exposés von uns eine Widerrufsbelehrung. Wundern Sie sich nicht über den textlichen Inhalt, denn er passt in keinster Weise zu unserer Diensteistung, ist aber vom Gesetzgeber so vorgegeben und darf von uns nicht geändert werden.

Nun können Sie uns ein Exposé, welches Sie aus dem Internet geladen haben oder eine erfolgte Besichtigung nicht zurückgeben, wie das o.g. Buch an den Internethändler. Würden Sie innerhalb der 14tägigen Widerrufsfrist unseren Vertrag widerrufen, könnten Sie uns keine Ware zurückgeben. Dies hätte zur Folge, dass wir im Falle des Kaufs dieser Immobilie durch Sie unseren Provisionsanspruch verlieren würden. Dies ist vom Gesetzgeber natürlich so nicht gewollt.

Um das rechtliche Problem zu lösen, übersenden wir Ihnen nun zunächst die Widerrufsbelehrung, Sie bestätigen uns den Erhalt und die Kenntnisnahme. Das Exposé oder den Besichtigungstermin würden Sie erst nach Ablauf der 14 Tage erhalten. Vollkommen unpraktikabel und nicht wirklich verbraucherfreundlich, oder? Aber darüber hat sich der Gesetzgeber leider wenig Gedanken gemacht.

Der Gesetzgeber gibt Ihnen aber die Möglichkeit von uns ausdrücklich zu verlangen, dass wir bereits innerhalb der 14tätigen Widerrufsfrist für Sie tätig werden sollen. Mit diesem „Verlangen“ bestätigen Sie, dass Sie im Falle des späteren Kaufs dieser Immobilie Ihr Widerrufsrecht quasi nachträglich verlieren. Somit wäre für diesen Fall unser Provisionsanspruch gesichert und wir können Ihnen die gewünschten Informationen sofort zur Verfügung stellen oder besichtigen.

Klingt alles furchtbar kompliziert, oder? Leider kommen wir um diese rechtliche Hürde nicht umhin. Mit unserer Software-Lösung haben wir versucht, das Ganze etwas zu vereinfachen. Wenn Sie in unsere Email mit dem Immobilien-Angebot den Button „Exposé öffnen“ klicken, öffnet sich zunächst ein Fenster. Hierin finden Sie die Widerrufsbelehrung. Deren Erhalt bestätigen Sie durch setzen des entsprechenden Häkchens. Dann bestätigen Sie die Widerrufsbelehrung gelesen zu haben. Und letztendlich müssen Sie dann noch den sofortigen Beginn wünschen und unsere AGB bestätigen. Insgesamt also 4 Häkchen, um das Exposé freizuschalten.

Ute Gerlach

Inhaberin &
Sachverständige für Immobilienbewertung

"Ihr Immobilienmakler für den Taunus und Umgebung"

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